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   OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07   

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https://dejure.org/2007,28987
OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07 (https://dejure.org/2007,28987)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.07.2007 - 8 W 225/07 (https://dejure.org/2007,28987)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 8 W 225/07 (https://dejure.org/2007,28987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorlage zum Bundesgerichtshof: Rechtsstellung des werdenden Wohnungseigentümers nach Invollzugsetzung der faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung eines werdenden Wohnungseigentümers nach Invollzugsetzung der faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 14/88

    Haftung des "werdenden" Wohnungseigentümers für vor dem Eigentumserwerb

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07
    Das Brandenburgische OLG hat sich in dem Beschluss vom 9. Januar 2006 auf den Standpunkt gestellt, dass auch in einem Fall wie dem vorliegenden nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 107, 285 und BGH NJW 1994, 3352) für eine entsprechende Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG auf den "werdenden Wohnungseigentümer" kein Raum sei.

    Dass der werdende Wohnungseigentümer als Mitglied der vorherigen "faktischen" Gemeinschaft auch nach Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft sein zuvor erworbenes Stimmrecht behält und damit an die Beschlussfassungen - hier bzgl. des Hausgelds - gebunden ist, widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 106, 113; BGHZ 107, 285; BGH NJW 1994, 3352).

    Im Einzelnen ging es um die Fragen, ob derjenige, der bei voll eingerichteter Gemeinschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge eine Wohnung erwirbt, vor Umschreibung im Wohnungsgrundbuch unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung hat (BGHZ 106, 113) bzw. ob er für Verbindlichkeiten haftet, die noch vor seinem Eigentumserwerb von der bereits in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden und fällig geworden sind (BGHZ 107, 285) und schließlich ob derjenige, der die auf den Erwerb des Wohnungseigentums gerichtete Willenserklärung nach seiner Eintragung ins Grundbuch gem. § 123 BGB wirksam angefochten hat, in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 WEG zur Mithaftung für Verbindlichkeiten der Eigentümergemeinschaft herangezogen werden kann (BGH NJW 1994, 3352).

  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07
    Das Brandenburgische OLG hat sich in dem Beschluss vom 9. Januar 2006 auf den Standpunkt gestellt, dass auch in einem Fall wie dem vorliegenden nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 107, 285 und BGH NJW 1994, 3352) für eine entsprechende Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG auf den "werdenden Wohnungseigentümer" kein Raum sei.

    Dass der werdende Wohnungseigentümer als Mitglied der vorherigen "faktischen" Gemeinschaft auch nach Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft sein zuvor erworbenes Stimmrecht behält und damit an die Beschlussfassungen - hier bzgl. des Hausgelds - gebunden ist, widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 106, 113; BGHZ 107, 285; BGH NJW 1994, 3352).

    Im Einzelnen ging es um die Fragen, ob derjenige, der bei voll eingerichteter Gemeinschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge eine Wohnung erwirbt, vor Umschreibung im Wohnungsgrundbuch unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung hat (BGHZ 106, 113) bzw. ob er für Verbindlichkeiten haftet, die noch vor seinem Eigentumserwerb von der bereits in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden und fällig geworden sind (BGHZ 107, 285) und schließlich ob derjenige, der die auf den Erwerb des Wohnungseigentums gerichtete Willenserklärung nach seiner Eintragung ins Grundbuch gem. § 123 BGB wirksam angefochten hat, in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 WEG zur Mithaftung für Verbindlichkeiten der Eigentümergemeinschaft herangezogen werden kann (BGH NJW 1994, 3352).

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07
    Dass der werdende Wohnungseigentümer als Mitglied der vorherigen "faktischen" Gemeinschaft auch nach Invollzugsetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft sein zuvor erworbenes Stimmrecht behält und damit an die Beschlussfassungen - hier bzgl. des Hausgelds - gebunden ist, widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 106, 113; BGHZ 107, 285; BGH NJW 1994, 3352).

    Im Einzelnen ging es um die Fragen, ob derjenige, der bei voll eingerichteter Gemeinschaft im Wege der Einzelrechtsnachfolge eine Wohnung erwirbt, vor Umschreibung im Wohnungsgrundbuch unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung hat (BGHZ 106, 113) bzw. ob er für Verbindlichkeiten haftet, die noch vor seinem Eigentumserwerb von der bereits in Vollzug gesetzten Wohnungseigentümergemeinschaft begründet worden und fällig geworden sind (BGHZ 107, 285) und schließlich ob derjenige, der die auf den Erwerb des Wohnungseigentums gerichtete Willenserklärung nach seiner Eintragung ins Grundbuch gem. § 123 BGB wirksam angefochten hat, in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 WEG zur Mithaftung für Verbindlichkeiten der Eigentümergemeinschaft herangezogen werden kann (BGH NJW 1994, 3352).

  • OLG Köln, 30.11.2005 - 16 Wx 193/05

    Recht und Pflichten des "werdenden" Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07
    Der Senat schließt sich mit den Vorinstanzen insbesondere der Entscheidung des OLG Köln vom 30. November 2005, Az. 16 Wx 193/05, veröffentlicht in NJW-RR 2006, 445, an, wonach das Mitglied einer "faktischen" Wohnungseigentümergemeinschaft die Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentümers auch dann behält, wenn die Gemeinschaft durch Eintragung des teilenden Grundstückseigentümers und mindestens eines weiteren Erwerbers rechtlich in Vollzug gesetzt wird, und wonach der nunmehr "werdende" Wohnungseigentümer einerseits sein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung behält und andererseits verpflichtet ist, das beschlossene Wohngeld zu bezahlen.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2001 - 14 Wx 37/01

    Mündlichkeitsprinzip im WEG-Verfahren; Wohnungseigentumserwerb vom Bauträger;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07
    Der Senat vermag deshalb den Ausführungen des Brandenburgischen OLG in seinem Beschluss vom 9. Januar 2006 nicht zu folgen, sondern möchte sich der Entscheidung des OLG Köln vom 13. November 2005 anschließen, dessen Rechtsauffassung auch von weiteren Obergerichten und der Literatur geteilt wird (u.a. OLG Karlsruhe ZMR 2003, 374; Rapp in Staudinger, BGB/WEG 2005, § 8 WEG Rdnr. 25 ff; Lüke in Weitnauer, WEG, 9. Aufl. 2005, Nach § 10 Rdnr. 9; Gottschalg in Weitnauer, a. a. O., § 16 Rdnr. 48; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. 2003, Vor § 43 Rdnr. 4 ff; je m. w. N.; sowie die Rechtsprechungsnachweise in den zitierten Entscheidungen des OLG Köln und des Brandenburgischen OLG).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 13 Wx 17/05

    Lasten des Wohnungseigentums: Nichthaftung des trotz nichtiger Auflassung oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.07.2007 - 8 W 225/07
    Er sieht sich jedoch an einer Entscheidung im Sinne der Vorinstanzen gehindert durch den Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 9. Januar 2006, Az. 13 Wx 17/05, veröffentlicht in OLG-NL 2006, 131.
  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 159/19

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft unabhängig von Verpflichtung aus

    Der Senat hat sie zwar in einem Fall entwickelt, dem der Erwerb einer Eigentumswohnung aufgrund eines Bauträgervertrags zugrunde lag (vgl. den dem Beschluss des Senats vom 5. Juni 2008 - V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 zugrundeliegenden Beschluss des OLG Stuttgart vom 16. Juli 2007 - 8 W 225/07, juris Rn. 2).
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